Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Aufgaben und Ziele des Vereins nach § 2 der Satzung nach Kräften zu fördern. Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Personalien beim Vorstand zu beantragen, der sodann über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet.

Die Mitgliedsbeiträge werden als Jahresbeiträge erhoben und sind je nach sozialem Status gestaffelt. Der Regelbeitrag beträgt 48 €. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der nachstehenden Beitragsordnung.

 

Beitragsordnung zum download

Mitgliedsantrag zum download

Formular Einzugsermächtigung zum download